31 Okt. 2026
20er-Paket R125A
Total 200 kg
HFKW Kältemittel
R125 (Pentafluorethan, HFC-125) in der 10-kg-Mehrwegflasche. Reiner A1-Stoff mit GWP 3500, vor allem als Gemischkomponente und in bestimmten Feuerlöschanlagen im Einsatz. Frisches R125 darf in der EU nicht zur Wartung von Kälte- oder Klimaanlagen verwendet werden.
Ab 385,00 € zzgl. MwSt., je 10 kg-Flasche
Auf Lager
Preise ohne MwSt. t CO₂e ist das Paketgewicht multipliziert mit dem GWP (AR4).
| Paket | Flaschen | Gesamt | t CO₂e | Preis, zzgl. MwSt. | Pro kg | Bestellen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| R125A | 1 | 10 kg | 35,0 | 385,00 € | 38,50 € | |
| 10er-Paket R125A | 10 | 100 kg | 350,0 | 3 050,21 € | 30,50 € | |
| 20er-Paket R125A | 20 | 200 kg | 700,0 | 6 000,00 € | 30,00 € |
R125 ist Pentafluorethan, ein HFKW-Reinstoff mit Sicherheitsklasse A1 und einem GWP von 3500 (AR4). Als Einstoff-Kältemittel hat R125 keinen Temperaturgleit. Einige unserer Produktnamen lauten noch R125A; die korrekte Bezeichnung dieses Stoffes ist R125.
Seine Hauptrolle spielt R125 als Komponente von Kältemittelgemischen. Es stellt die Hälfte von R410A und R507 und ist Teil von R404A, R407C, R407F, R422D, R449A und R452A. Außerhalb der Gemischherstellung wird es in bestimmten Feuerlöschanlagen eingesetzt. Als alleiniges Auslegungskältemittel einer Klima- oder Gewerbekälteanlage kommt reines R125 kaum vor. Kenndaten von R125 sind deshalb nicht auf die genannten Gemische übertragbar, die jeweils eigene Drücke, Gleitwerte und GWP haben.
Der Verkauf von R125 ist nicht verboten, die Verwendung für Wartungsarbeiten aber weitgehend ausgeschlossen. Artikel 13 untersagt frische fluorierte Gase mit einem GWP ab 2500 für Wartung und Instandhaltung von Kälteanlagen seit 1. Januar 2025. Für Klimaanlagen und Wärmepumpen gilt dieselbe Schwelle seit 1. Januar 2026. R125 liegt mit GWP 3500 in beiden Fällen darüber. Bei Kälteanlagen bleibt aufgearbeitetes oder recyceltes Kältemittel nur unter den Kennzeichnungs- und Rückgewinnungsbedingungen von Artikel 13 möglich.
Typische Käufer von R125 sind daher Abfüll- und Mischbetriebe, Brandschutzfirmen mit Anlagen, die für diesen Löschstoff ausgelegt sind, und Händler, die solche Anwender beliefern. Als HFKW unterliegt R125 außerdem dem Quoten-Phase-down und bringt pro Kilogramm ein hohes CO2-Äquivalent mit. Ob der geplante Einsatz zulässig ist, prüft der Käufer selbst.
Ein Gemisch wird nie mit reinem R125 aufgefüllt, weil eine einzelne Komponente die Zusammensetzung und das Verhalten des Kreislaufs verändert. R410A-Klimageräte und -Wärmepumpen werden mit R410A gewartet, das unter der Schwelle von 2500 bleibt. Für R404A-Kälteanlagen liefern wir R404A als aufbereitetes Kältemittel; R449A ist eine Option mit niedrigerem GWP für bestehende R404A- und R507-Anlagen, sofern der Hersteller die Umstellung freigibt.
R125 gibt es in 10-kg-Mehrwegflaschen: einzeln, im 10er-Paket oder im 20er-Paket, wobei die Pakete einen niedrigeren kg-Preis haben. Wegen des hohen GWP summiert sich das CO2-Äquivalent schnell. Eine Flasche entspricht 35 t CO2e, das 10er-Paket 350 t CO2e und das 20er-Paket 700 t CO2e. Diese Werte gehören in Ihre F-Gas- und Bestandsaufzeichnungen. Sicherheitsdatenblätter einiger Kältemittel stehen auf unserer Dokumentenseite; das Blatt für R125 senden wir auf Anfrage, falls es dort fehlt.
R125 geht aus Fréjus (Frankreich) oder Riga (Lettland) in 2-6 Werktagen an Adressen in Deutschland und Österreich. Wird ein Paket als Palette per Spedition verschickt, stimmen wir den Termin mit Ihnen ab. Leere R125-Flaschen nimmt das Lager Riga zurück.
Abgegeben wird R125 nur an Inhaber eines Zertifikats nach ChemKlimaschutzV, an österreichische Betriebe mit Zertifikat nach der Fluorierte-Gase-Verordnung, an Unternehmen mit zertifiziertem Personal oder an Wiederverkäufer. Beim Checkout nennen Sie Kaufgrundlage, Zertifikatsnummer und Ausstellungsland, die Freigabe folgt nach unserer Prüfung. Die Preise sind Nettopreise; mit gültiger USt-IdNr. gilt für EU-Firmen das Reverse-Charge-Verfahren.
Ja, es handelt sich um denselben Stoff. Die korrekte ASHRAE-Bezeichnung lautet R125, auch R-125 oder HFKW-125, chemisch Pentafluorethan. Manche Anbieter und einige ältere Produktnamen bei uns verwenden R125A, ein eigenes Kältemittel R125A gibt es aber nicht. Maßgeblich sind Flaschenetikett und Sicherheitsdatenblatt mit Bezeichnung, GWP und Füllmenge.
In der EU in der Regel nicht. Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/573 verbietet frische F-Gase ab GWP 2500 für die Wartung von Kälteanlagen seit 1. Januar 2025, für Klimaanlagen und Wärmepumpen seit 1. Januar 2026. R125 hat GWP 3500. Aufgearbeitetes oder recyceltes Kältemittel ist nur unter den Bedingungen von Artikel 13 zulässig.
Nein. Eine einzelne Komponente verändert das Mischungsverhältnis, die ursprüngliche Zusammensetzung lässt sich auf der Baustelle nicht wiederherstellen. Eine undichte Gemischanlage wird repariert, bei Bedarf abgesaugt und flüssig mit dem Kältemittel vom Typenschild befüllt. Reines R125 ist ein Rohstoff für kontrolliertes Mischen, kein Nachfüllgas.
Bei GWP 3500 sind es 35 t CO2e je 10-kg-Flasche (3500 x 10 / 1000). Das 10er-Paket kommt auf 350 t CO2e, das 20er-Paket auf 700 t CO2e. Pro Kilogramm ist das deutlich mehr als bei R410A, deshalb sollten Mengen und Aufzeichnungen in Tonnen CO2e geplant werden.
Nein. Reines R125 ist A1 eingestuft: geringe Toxizität, keine Flammenausbreitung unter Normprüfbedingungen. Es bleibt aber ein unter Druck verflüssigtes Gas. Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen, Hautkontakt mit Flüssigkeit vermeiden, Flaschen stehend und fern von Wärme lagern, absaugen statt ablassen. Viele neuere Ersatzkältemittel sind A2L und brauchen dafür ausgelegte Anlagen.
31 Okt. 2026
Total 200 kg
31 Okt. 2026
Total 200 kg