31 Okt. 2026
R407F
Total 10 kg
HFKW-Gemisch Kältemittel
R407F ist ein nicht brennbares HFKW-Gemisch der Gruppe A1 für die Umrüstung bestehender R404A- und R507-Kälteanlagen. Wir führen es in der 10-kg-Mehrwegflasche für sachkundige Betriebe. Aktuell ist es ausverkauft, passende Alternativen und Kontakt finden Sie unten.
Ab 349,89 € zzgl. MwSt., je 10 kg-Flasche
Nicht vorrätig
Preise ohne MwSt. t CO₂e ist das Paketgewicht multipliziert mit dem GWP (AR4).
| Paket | Flaschen | Gesamt | t CO₂e | Preis, zzgl. MwSt. | Pro kg | Bestellen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| R407F | 1 | 10 kg | 18,3 | 349,89 € | 34,99 € | Nicht vorrätig |
R407F, auch als R-407F geschrieben, ist ein zeotropes HFKW-Gemisch aus R32, R125 und R134a im Massenverhältnis 30/30/40. Es gehört zur Sicherheitsgruppe A1 und hat nach AR4 einen GWP von 1.825. In Deutschland und Österreich begegnet es Kälteanlagenbauern vor allem in Verbundanlagen im Lebensmittelhandel, in Kühlmöbeln, Kühlzellen und Verflüssigungssätzen für Normal- und Tiefkühlung, die ursprünglich mit R404A oder R507 liefen.
R407F ist ein Umrüstkältemittel und kein Drop-in. Vor der Umstellung prüfen Sie Druckgastemperatur, Expansionsventil und Überhitzung, Druckschalter und das POE-Öl. Wegen des deutlichen Temperaturgleits entnehmen Sie das Gemisch ausschließlich flüssig aus der Flasche und füllen es auf der Waage ein.
Seit dem 1. Januar 2025 verbietet Artikel 13, frische Kältemittel mit einem GWP ab 2.500 zur Wartung von Kälteanlagen einzusetzen. R407F liegt unter dieser Schwelle und darf in bestehenden Anlagen weiter nachgefüllt werden. Als HFKW fällt es aber unter den Phase-down der Quoten, und für Neuanlagen wird es wegen der Vorgaben zum Inverkehrbringen kaum noch geplant. Rückgewinnung, Kennzeichnung und Aufzeichnungen bleiben wie bei jedem F-Gas Pflicht.
R407F ist bei uns derzeit ausverkauft. Gewerbliche Anlagen werden häufig auf R448A oder R449A umgestellt. Beide sind A1-Gemische mit niedrigerem GWP, unterscheiden sich bei Drücken, Gleit und Massenstrom aber von R407F. Eine Umstellung braucht deshalb die Freigabe des Herstellers und eine saubere Dokumentation. Läuft eine Anlage noch mit der Originalfüllung, kommt regeneriertes R404A im Rahmen der Ausnahme für aufbereitete Kältemittel in Frage. Weitere Gase für die Gewerbekälte finden Sie unter Kältemittel für Kälteanlagen.
Wir führen R407F als einzelne 10-kg-Mehrwegflasche. Eine Flasche entspricht 18,25 t CO2-Äquivalent (1.825 x 10 kg / 1000). Diesen Wert übernehmen Sie in das Anlagenbuch und gleichen ihn mit dem Typenschild ab. Wenn Sie nach Wiederverfügbarkeit mehrere Flaschen brauchen, melden Sie sich vorab bei uns. Leere Flaschen nehmen wir im Lager Riga zurück, befüllt werden sie in unserem Servicezentrum in Lettland.
Wir versenden aus Fréjus oder Riga, nach Deutschland und Österreich in der Regel innerhalb von 2-6 Werktagen. Paletten gehen per Spedition mit bestätigtem Termin. Im Checkout geben Sie an, ob Sie als zertifizierter Techniker, als Betrieb mit zertifiziertem Personal oder zum Weiterverkauf bestellen. Dazu nennen Sie Nummer und Ausstellungsland Ihrer Sachkundebescheinigung nach ChemKlimaschutzV oder, in Österreich, Ihres Zertifikats nach der Fluorierte-Gase-Verordnung. Eine R407F-Bestellung geben wir erst nach dieser Prüfung frei. Den R407F-Preis zeigen wir netto, Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. beziehen das Kältemittel im Reverse-Charge-Verfahren.
Nein. R407F ist ein Umrüstkältemittel für bestehende R404A- und R507-Anlagen, und jede Umstellung muss geprüft werden. Kontrollieren Sie Druckgastemperatur, Auslegung und Überhitzung des Expansionsventils, Druckschalter, Ölsorte und die Vorgaben des Anlagenherstellers. Befüllt wird flüssig, danach wird die Anlage neu gekennzeichnet und die Füllmenge im Anlagenbuch eingetragen.
Ja, in bestehenden Anlagen. Das Wartungsverbot nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/573 betrifft Kältemittel mit einem GWP ab 2.500, R407F liegt nach AR4 bei 1.825. Die Arbeiten müssen aber weiterhin sachkundige Personen ausführen, mit Rückgewinnung und Aufzeichnungen. Ob eine neue R407F-Anlage in Verkehr gebracht werden darf, regeln die Vorgaben für Neugeräte gesondert.
Nein. R407F ist als A1 eingestuft, also geringe Toxizität und keine Flammenausbreitung im Normversuch. Harmlos ist es trotzdem nicht: In engen Räumen verdrängt es Sauerstoff, flüssiges Kältemittel verursacht Kälteverbrennungen, und bei Erhitzung entstehen gefährliche Zersetzungsprodukte. Tragen Sie Schutzbrille und Handschuhe und erwärmen Sie eine Flasche nie mit offener Flamme.
Viele gewerbliche Kälteanlagen werden auf R448A oder R449A umgerüstet, beides A1-Gemische mit niedrigerem GWP. Ein einfacher Tausch ist das nicht, denn Drücke, Gleit und Druckgastemperaturen weichen ab. Klären Sie die Umstellung deshalb vorher mit dem Hersteller. Läuft die Anlage noch mit R404A, kann regeneriertes R404A unter der Ausnahme für aufbereitete Kältemittel eingesetzt werden.
Eine volle 10-kg-Flasche R407F entspricht 18,25 Tonnen CO2-Äquivalent, berechnet als GWP 1.825 x 10 kg / 1000. Tragen Sie bei jeder Nachfüllung neben den Kilogramm auch diesen Wert ein, denn sowohl die F-Gas-Kennzeichnung als auch das Quotensystem der EU rechnen in CO2-Äquivalent.